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Pflichtanlagen und Fire Link.

Für Privathaushalte gibt es keine gesetzlichen Auflagen für Brandmeldesysteme. Öffentliche Gebäude und grössere gewerbliche Bauten müssen jedoch oft mit vorschriftskonformen Brandmeldesystemen ausgerüstet werden.

Pflichtanlagen
Für Industrie-, Gewerbe- und Bürobauten, Verkaufsgeschäfte, Bauten und Anlagen mit Räumen mit grosser Personenbelegung und Beherbergungsbetriebe je nach Bettenzahl und Anzahl von Stockwerken muss ein Brandmeldesystem installiert werden.

Brandschutzrichtlinien Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen VKF

Diese Brandmeldesysteme müssen vorschriftskonform eingebaut und durch die VKF zugelassen sein. Jedes Ansprechen der Brandmeldeanlage muss einen internen und externen Alarm auslösen. Der externe Brandalarm wird automatisch an die öffentliche Feuermeldestelle weitergeleitet.

Fire Link
Einen zusätzlichen Schutz für öffentliche Gebäude, für die kein gesetzliches Brandmeldesystem gefordert ist (kleinere Gastro- und Beherbergungsbetriebe sowie Baudenkmäler), bietet das Brandmeldesystem «fire link». Es beinhaltet ein modernes Fernübermittlungssystem, das eine externe Alarmierung ermöglicht. Um Fehlalarme möglichst zu vermeiden, leitet «fire link» eine Alarmmeldung an das Telefon oder Mobiltelefon der betroffenen oder ausgewählten Personen. Diese können den Alarm bestätigen oder stoppen. Nach einer definierten Zeit ohne Rückmeldung wird der Alarm automatisch an die öffentliche Feuermeldestelle weitergeleitet.
Die GVB übernimmt 25% der Investitionskosten bei Anschaffung des Systems.
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